Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für unsere Camps 2025

Gültig ab 05.12.2024

Anmeldung und Zahlungskonditionen

Die Kommunikation mit den Eltern und insbesondere mit den Kindern in den Camps erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung für eine Teilnahme, damit die Kinder unseren Anweisungen Folge leisten können. Aus pädagogischen Gründen wollen wir ein Gleichgewicht der einzelnen teilnehmenden Nationen gewährleisten, daher behalten wir uns Kontingentierungen bei den Anmeldungen vor.

Durch die Online-Buchung sowie durch die Anzahlung von 25 % des Camp-Preises pro gebuchtem Camp und Teilnehmer:in innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung wird Ihre Anmeldung rechtsverbindlich und Sie verpflichten sich zur Bezahlung des gesamten Camp-Preises, der spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Camp-Beginn unter Angabe der Rechnungsnummer auf unserem Konto eingegangen sein muss. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Zeitspanne ist sofort der Gesamtbetrag fällig.

25 % des Camp-Preises bedeuten folgende Anzahlungen pro Teilnehmer:in:
Classic-Camp: € 390,00
Allround-Camp: € 290,00
Special-Camp: € 180,00
FHriends-Camp: € 180,00

Bei Fluganreisen bzw. -abreisen dürfen das An- bzw. Abreisedatum höchstens 1 Tag vor bzw. nach dem offiziellen Camp-Zeitraum liegen. Für eine Extranacht werden € 50,00 verrechnet.

Sollten Ihre Zahlungen nicht fristgerecht bei uns einlangen, behalten wir uns vor den Platz anderwärtig zu vergeben. Die Kosten für ein allfälliges Mahnverfahren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Sämtliche Überweisungsspesen sind von dem/der Einzahler:in zu tragen, so dass die angeführten Beträge ohne Spesenabzug auf unserem Konto einlangen.

Wir behalten uns das Recht vor, bereits erfolgte Anmeldungen zurückzuweisen, sofern grobe Verstöße gegen unsere Spielregeln bei einem früheren Ferienhort-Aufenthalt des Kindes vorliegen.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die persönlichen Daten in Ihrem Elternzugang aktuell zu halten.

Stornogebühren

Bei einer schriftlichen Abmeldung bis 30 Tage vor dem jeweiligen Camp-Beginn verrechnen wir 25 %, bis vierzehn Tage vorher 50 %, danach 100 % des Camp-Preises.

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise Ihres Kindes – aus welchem Grund auch immer – erfolgt keine Rückerstattung des Camp-Preises. Die Weitergabe eines gebuchten Platzes ist auch bei Abmeldung nicht zulässig.

Wenn Sie Ihr Kind für die betreute Hin- beziehungsweise Rückreise angemeldet haben, so erfolgt die Verrechnung der Transferkosten im Rahmen der Restzahlung. Transfers können bis 30 Tage vor Camp-Beginn gebucht und geändert werden. Sollte ein gebuchter Transfer nicht in Anspruch genommen werden, sind die Kosten dafür zu 100 % zu bezahlen.

Leistungsverzeichnis und Sonstiges

Sämtliche Leistungen des Vereines Ferienhort während des gebuchten Aufenthaltes sind im Camp-Preis inbegriffen und umfassen die Unterbringung und Verpflegung, pädagogische Betreuung und medizinische Erstversorgung, vielfältige Sport- und Erholungsmöglichkeiten in organisierten Tagesprogrammen mit Erlebnis- und Gemeinschaftsorientierung gemäß unseren Werbebroschüren sowie eine Unfallversicherung. Nur für Ausflüge bzw. Besichtigungsfahrten sowie für Bastelmaterialien u.ä. verrechnen wir die Selbstkosten. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern bzw. Schlafsälen, die mit Stockbetten ausgestattet sind.

Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitiges Rücksichtnehmen und individuelles Wohlbefinden unserer Teilnehmer:innen. Es gelten daher die in den Unterlagen ersichtlichen Spielregeln sowie die Hausordnung im Ferienhort. Insbesondere: Verbot von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln; Verbot von Spiel um Geld oder Geldeswert; Verbot von Medien, die nach dem Jugendschutz verboten sind (das sind alle Medien, die durch die gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt, durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Salzburger und des Oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Für Wertgegenstände jeder Art, insbesondere technische Geräte (Tablets, Laptops, Spielkonsolen etc.) sowie für nicht in Verwahrung gegebene Geldbeträge übernehmen wir keinerlei Haftung.

Wir behalten uns vor, Mobiltelefone aus pädagogischen Gründen zeitweise in Verwahrung zu nehmen.

Schäden, die am Inventar des Ferienhorts durch Teilnehmer:innen entstehen, werden dem/der Verursacher:in bzw. deren Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Sollten wir bei anreisenden Teilnehmer:innen Kopfläuse oder Nissen feststellen, verrechnen wir für den entstehenden Zusatzaufwand der Entlausungsbehandlung einen Kostenersatz.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich die/der Vertragspartner:in als gesetzliche(r) Vertreter:in für die/den vertretene(n) Teilnehmer:in bzw. die/der Teilnehmer:in für sich selbst damit einverstanden, dass die im Rahmen des Ferienhort-Aufenthalts angefertigten Bildnisse ihrer/seiner Person oder der/des gesetzlich Vertretenen vom Ferienhort aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde der Vertragspartnerin/des Vertragspartners oder der/des gesetzlich Vertretenen beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt die/der Vertragspartner:in und die/der Teilnehmer:in der Abbildung zu Werbezwecken auf der Homepage des Ferienhortes sowie auf vom Ferienhort betreuten Webseiten inkl. Social Media Plattformen, in Prospekten, Werbeunterlagen, Printmedien etc. zu. Eine Entschädigung oder dergleichen dafür erfolgt nicht.

Persönliche Daten der Teilnehmer:innen, die im Rahmen der Buchung erfasst werden, unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon ist die Veröffentlichung der Namen und Wohnorte im Jahresbericht des Vereines, sofern seitens der Erziehungsberechtigten vor Camp-Beginn keine schriftliche Ablehnung dieser Veröffentlichung erfolgt.

Pädagogische Leitlinie

Wenn ein(e) Teilnehmer:in durch ihr/sein Verhalten sich oder andere schädigt oder gegen die Spielregeln verstößt, behalten wir uns vor, entsprechende pädagogische Maßnahmen zu setzen und auch die Erziehungsberechtigten zu informieren. Bei groben oder gefährlichen Verstößen gegen die Spielregeln oder bei wiederholt gemeinschaftsschädigendem Verhalten kann ein(e) Teilnehmer:in vorzeitig aus dem Ferienhort ausgeschlossen werden. Die unverzügliche Heimreise ist dann sofort anzutreten, wobei diese Rückreisekosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten gehen.

Gerichtsstand ist Wien (Bezirksgericht Innere Stadt Wien)

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