Mitarbeit im Ferienhort

Richtlinien für die freiwillige Mitarbeit im gemeinnützigen Verein Ferienhort

  1. Allgemeines 
    Alle MitarbeiterInnen arbeiten auf ehrenamtlicher Basis im Rahmen ihrer Vereinsmitgliedschaft. Die Mitarbeit dient der Verwirklichung der Vereinszwecke durch die soziale Betreuung von SchülerInnen während der Sommermonate.
     
  2. Taggeld
    Für den Zeitraum der freiwilligen Mitarbeit, welche mit der Anwesenheit vor Ort im FERIENHORT am Wolfgangsee (5360 St. Wolfgang) verbunden ist, werden an Betreuer als Vereinsmitglieder nur Kostenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien 2001 ausgezahlt.
    Dem Betreuer gebührt ein Taggeld von € 26,40, wobei für die Beherbergung (Nächtigung) als Vereinsleistung ein Selbstkostenbetrag von € 6,40 in Abzug gebracht wird. Zu Erholungszwecken ist ein freier Tag pro Woche vorgesehen.
     
  3. Auszahlung
    Die Auszahlung der Taggelder erfolgt am jeweiligen Monatsende auf das Girokonto des Mitarbeiters.
     
  4. Dienstverhältnis und Sozialversicherung
    Nach den Vereinsrichtlinien 2001 liegt für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Vereinsmitglied weder ein Dienstverhältnis noch eine Sozialversicherungspflicht vor. Die Auszahlung der Taggelder erfolgt daher von Seiten des Vereines ohne Abzug einer Lohnsteuer und ohne Abzug von Sozialversicherungsabgaben.
    Für die korrekte Beurteilung einer allfälligen persönlichen Steuer- oder Sozialversicherungspflicht trägt jeder Mitarbeiter selbst die Verantwortung. (Nähere Informationen und Berechnungsbeispiel in Arbeit). Der Verein Ferienhort haftet weder für Ansprüche der Sozialversicherung noch des Finanzamtes, die aus der Tätigkeit der Mitarbeiter resultieren.
     
  5. Mitgliedschaft
    Eine allfällig neu zu begründende Mitgliedschaft im Verein FERIENHORT muss vor dem Beginn der Mitarbeit schriftlich durch Ausfüllen der Beitrittserklärung im Rahmen des MitarbeiterInnen-Datenblattes erfolgen.
    Mitglieder, welche durch ihre ehrenamtliche Mitarbeit die Vereinsinteressen im Sinne der Statuten unterstützen, werden aufgrund dieser Förderung von der Entrichtungspflicht des Mitgliedsbeitrages für das Vereinsjahr der aktiven Mitarbeit befreit.
     
  6. Verhaltensrichtlinien
    Alle MitarbeiterInnen sind verpflichtet, sich gemäß der in der Informationsbroschüre "THAT'S FERIENHORT" (in der geltenden Fassung) angeführten Spielregeln zu verhalten, wobei insbesondere auf die Vorbildfunktion gegenüber unseren SchülerInnen zu achten ist. Die genannten Spielregeln werden vor Ort noch durch die geltende Hausordnung ergänzt. Für MitarbeiterInnen im pädagogischen Bereich gilt darüber hinaus das "Handbuch für Betreuer und Betreuerinnen" (in der geltenden Fassung).
    Nachstehende Punkte sind uns besonders wichtig:
    • Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt.
    • Der öffentliche Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
    • Alle übergebenen Schlüssel, Ausrüstungsgegenstände usw. sind nach Dienstende zurück zu geben. Bei Verlust stellen wir die anfallenden Kosten in Rechnung.
    • Besuche durch Eltern/FreundInnen sind in der Freizeit selbstverständlich möglich, müssen aber beim Geschäftsführer beziehungsweise bei der pädagogischen Leitung bekannt gegeben werden. Besuche von betriebsfremden Personen vor 9 Uhr und nach 21 Uhr bzw. Übernachtungen im FERIENHORT sind nicht möglich. Bitte beachtet, dass es auf unserem Gelände nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten gibt. Das Parken ist nur mit entsprechender Parkkarte gestattet.
Sommer-Feriencamps am Wolfgangsee