Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Zahlungskonditionen
Die Kommunikation mit den Eltern und insbesondere mit den Kindern in den Camps erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung für eine Teilnahme, damit die Kinder unseren Anweisungen Folge leisten können. Aus pädagogischen Gründen wollen wir ein Gleichgewicht der einzelnen teilnehmenden Nationen gewährleisten, daher behalten wir uns Kontingentierungen bei den Anmeldungen vor.
Durch Einsenden des unterschriebenen Buchungsvertrags per Post, E-Mail oder Fax sowie durch die Anzahlung von € 150,00 innerhalb von acht Tagen auf unser Konto (siehe Impressum) wird Ihre Anmeldung rechtsverbindlich und Sie verpflichten sich zur Bezahlung des gesamten Camppreises. Sie erhalten von uns rechtzeitig die Aufforderung zur Bezahlung des Restbetrages, der spätestens dreißig Tage vor dem jeweiligen Campbeginn auf unserem Konto eingegangen sein muss. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Zeitspanne ist sofort der Gesamtbetrag fällig.
Sollten Ihre Zahlungen nicht fristgerecht bei uns einlangen, behalten wir uns vor den Platz anderwärtig zu vergeben. Ein allfälliges Mahnverfahren müssten wir Ihnen in Rechnung stellen. Sämtliche Überweisungsspesen sind vom Einzahler zu tragen, so dass die angeführten Beträge ohne Spesenabzug auf unserem Konto einlangen. Wir behalten uns das Recht vor, bereits erfolgte Anmeldungen zurückzuweisen, sofern grobe Verstöße gegen unsere Spielregeln bei einem früheren FERIENHORT-Aufenthalt des Kindes vorliegen.
Stornogebühren
Bei einer schriftlichen Abmeldung bis dreißig Tage vor dem jeweiligen Campbeginn verrechnen wir 25 %, bis vierzehn Tage vorher 50 %, danach 100 % des Camppreises. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise Ihres Kindes – aus welchem Grund auch immer – kann keine Rückerstattung des Camppreises erfolgen. Wenn Sie Ihr Kind für die betreute Hin- beziehungsweise Rückreise angemeldet haben, so erfolgt die Verrechnung der Transferkosten im Rahmen der Restzahlung. Sollte ein Transfer nach Anmeldung nicht in Anspruch genommen werden, sind dennoch die Kosten dafür zu bezahlen.
Leistungsverzeichnis und Sonstige
Sämtliche Leistungen des Vereines FERIENHORT während des gebuchten Aufenthaltes sind im Camppreis inbegriffen und umfassen die Unterbringung und Verpflegung, pädagogische Betreuung und medizinische Erstversorgung, vielfältige Sport- und Erholungsmöglichkeiten in organisierten Tagesprogrammen mit Erlebnis- und Gemeinschaftsorientierung gemäß unseren Werbebroschüren sowie eine Unfallversicherung. Nur für Ausflüge bzw. Besichtigungsfahrten sowie für Bastelmaterialien u. ä. verrechnen wir die Selbstkosten.
Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitiges Rücksicht-nehmen und individuelles Wohlbefinden unserer TeilnehmerInnen. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern und in unterschiedlich großen Schlafräumen. Für alle TeilnehmerInnen gelten daher die in den Unterlagen ersichtlichen Spielregeln sowie die Hausordnung im FERIENHORT. Insbesondere gelten: Verbot von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln; Verbot von Spiel um Geld oder Geldeswert; Verbot von Medien, die nach dem Jugendschutz verboten sind (das sind alle Medien, die durch die gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt, durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Salzburger und des Oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in der geltenden Fassung.
Für Wertgegenstände jeder Art, insbesondere technische Geräte (iPods, PlayStations etc.) sowie für nicht in Verwahrung gegebene Geldbeträge übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir behalten uns vor, Handys aus pädagogischen Gründen zeitweise in Verwahrung zu nehmen.
Schäden, die am Inventar des FERIENHORTs durch SchülerInnen entstehen, werden dem/der Verursacher/in bzw. deren Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Die TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass die Rechte von im Rahmen der Camps verfassten Texten bzw. angefertigten Filmaufnahmen und Fotografien beim Verein FERIENHORT liegen und für Werbezwecke verwendet werden können. Persönliche Daten der TeilnehmerInnen, die im Rahmen der Buchung erfasst werden, unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon ist die Veröffentlichung der Namen und Wohnorte im Jahresbericht des Vereines, sofern seitens der Erziehungsberechtigten vor Campbeginn keine schriftliche Ablehnung dieser Veröffentlichung erfolgt.
Pädagogische Leitlinie
Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer durch ihr/sein Verhalten sich oder andere schädigt oder gegen die Spielregeln verstößt, behalten wir uns vor, entsprechende pädagogische Maßnahmen zu setzen und auch die Erziehungsberechtigten zu informieren. Bei groben oder gefährlichen Verstößen gegen die Spielregeln oder bei wiederholt gemeinschaftsschädigendem Verhalten kann eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer vorzeitig aus dem FERIENHORT ausgeschlossen werden. Die unverzügliche Heimreise ist dann sofort anzutreten, wobei diese Rückreisekosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten gehen.
Gerichtsstand ist Wien. (Bezirksgericht Wien Innere Stadt)
